Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 7 A 11082/10.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16943
OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 7 A 11082/10.OVG (https://dejure.org/2011,16943)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.02.2011 - 7 A 11082/10.OVG (https://dejure.org/2011,16943)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 7 A 11082/10.OVG (https://dejure.org/2011,16943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 3 Nr 2 BAföG, § 23 Abs 3 BAföG, § 23 Abs 4 Nr 2 BAföG, § 23 Abs 1 BAföG
    Praktikumsvergütung als anrechenbares Einkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Studienbegleitende und ausbildungsähnliche Traineevergütung durch einen Betrieb der öffentlichen Hand als Ausbildungsvergütung oder Ausbildungshilfe oder gleichartige Leistung aus öffentlichen Mitteln i.S.d. § 23 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Studienbegleitende und ausbildungsähnliche Traineevergütung durch einen Betrieb der öffentlichen Hand als Ausbildungsvergütung oder Ausbildungshilfe oder gleichartige Leistung aus öffentlichen Mitteln i.S.d. § 23 Abs. 3 , Abs. 4 Nr. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz ( ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 10.87

    Ausbildungsförderung - Förderungsbegrenzung - Subsidiaritätsprinzip -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 7 A 11082/10
    Der Begriff der Ausbildungshilfen entspricht dem Begriff der Ausbildungsbeihilfen nach § 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG im Rahmen der Einkommensdefinition (vgl. Rothe/Blanke, a.a.O., § 23 Rn. 40; BVerwGE 82, 323, Rn. 13, juris).

    Es fehlt im Hinblick auf die aus dem Trainee-Programm bezogene Vergütung aber für die Anwendung des § 23 Abs. 4 Nr. 2 BAföG daran, dass die Mittel auf denselben Zweck gerichtet wären wie die Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (vgl. BVerwGE 82, 323, a.a.O.; siehe auch Rothe/Blanke, a.a.O., § 21 Rn. 23.2.).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07

    Landesbetrieb Straßen und Verkehr; Halteranfrage; Amtshandlung; persönliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 7 A 11082/10
    Zu den öffentlichen Mitteln zählt die Vergütung durch den Landesbetrieb hier ohne Zweifel, weil es sich um eine landesunmittelbare Einrichtung nach § 26 Landeshaushaltsordnung handelt; ungeachtet des Handelns teils in privatrechtlichen Formen wird diese ausschließlich von der öffentlichen Hand getragen und ist großenteils mit Hoheitsaufgaben beauftragt (§ 1 des Landesgesetzes über die Errichtung des Landesbetriebs Straße und Verkehr, GVBl. 2001, 303; vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 29. August 2007, 9 C 2.07, juris).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 22.93

    Gewährung von Ausbildungsförderungsleistungen - Freibeträge vom Einkommen und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 7 A 11082/10
    Nach dem Grundgedanken für die Vollanrechnung soll der allgemeine Freibetrag nicht zugebilligt werden, soweit die Vergütung dem Betreffenden gerade für eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Ausbildung zufließt (Schlagwort: "Durch die Ausbildung für die Ausbildung"; vgl. Rothe/Blanke, BAföG, § 23 Rn. 33, Loseblatt, 5. Auflage, April 2002; BVerwG, FamRZ 1995, 703).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2015 - 4 PA 251/15

    Ausbildungsverhältnis; Einkommen; Einkünfte; Freibetrag; Pflichtpraktikum;

    Um eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis handelt es sich, wenn das Einkommen dem Auszubildenden praktisch zwangsläufig durch und für die Ausbildung zufließt, also nicht das Ergebnis besonderer zusätzlicher Anstrengungen ist, die Anerkennung durch einen Freibetrag verdienen könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.11.2000 - 7 S 608/00 -, DVBl 2001, 179; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.2.2011 - 7 A 11082/10 - Sächs. OVG, Urt. v. 27.11.2013 - 1 A 237/13 -, SächsVBl 2014, 115).
  • OVG Sachsen, 27.11.2013 - 1 A 237/13

    Ausbildungshilfe, Ausbildungsverhältnis, Ausbildungsvergütung, ;

    Zur Einkommensanrechnung (§§ 21 ff. BAföG) bei einem stipendienartig ausgestalteten privaten Studienförderungsvertrag mit Betriebsbindungsklausel (Abgrenzung zu OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17. Februar 2011 - 7 A 11082/10 -, FamRZ 2011, 1184).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 12 E 638/18
    Soweit überwiegend vertreten wird, um eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis handele es sich, wenn das Einkommen dem Auszubildenden praktisch zwangsläufig durch und für die Ausbildung zufließe, also nicht das Ergebnis besonderer zusätzlicher Anstrengungen sei, die Anerkennung durch einen Freibetrag verdienen könnten, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 4 PA 251/15 -, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. November 2000 - 7 S 608/00 -, juris Rn. 3; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 17. Februar 2011 - 7 A 11082/10 -, juris Rn. 20; Stopp, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 23 Rn. 36, müsste hiernach näher geprüft werden, ob Umstände vorliegen, welche eine Zwangsläufigkeit in diesem Sinne in Frage stellen und zur Annahme einer besonderen zusätzlichen Anstrengung des Klägers führen.
  • VG Sigmaringen, 13.03.2017 - 1 K 4773/15

    BaföG; Anrechnung eines Stipendiums als Einkommen

    Um öffentliche Mittel handelt es sich auch (und erst recht) dann, wenn die privatrechtliche Organisationsform (zusätzlich) in (ausschließlich) staatlicher Hand ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2011 - 7 A 11082/10 -, juris; ebenso Humborg , a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 29.12.2010 - 3 D 110/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16719
OVG Saarland, 29.12.2010 - 3 D 110/10 (https://dejure.org/2010,16719)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.12.2010 - 3 D 110/10 (https://dejure.org/2010,16719)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 3 D 110/10 (https://dejure.org/2010,16719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 7 Abs. 3 Satz 1 BAfoeG
    Zum Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG für einen Fachrichtungswechsel oder Abbruch des Studiums

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel oder Abbruch des Studiums

  • Wolters Kluwer

    Eignungsmangel oder Neigungswandel als wichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Fortsetzung einer bisherigen Ausbildung eines Studenten i.S.d. § 7 Abs. 3 S. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

  • rechtsportal.de

    BAföG § 7 Abs. 3 S. 1
    Eignungsmangel oder Neigungswandel als wichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Fortsetzung einer bisherigen Ausbildung eines Studenten i.S.d. § 7 Abs. 3 S. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz ( BAföG )

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74

    Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der

    Auszug aus OVG Saarland, 29.12.2010 - 3 D 110/10
    Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 12.2.1976 - V C 86.74 -, BVerwGE 50, 161 f., vom 6.9.1979 - 5 C 12/78 -, BVerwGE 58, 270 f., und vom 27.3.1980, - 5 C 52/78 - zitiert nach Juris,.

    nur Urteile vom 12.2.1976 - V C 86.74 -, BVerwGE 50, 161 f., vom 6.9.1979 - 5 C 12/78 -, BVerwGE 58, 270 f., und vom 27.3.1980, - 5 C 52/78 - zitiert nach Juris.

  • BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 12.78

    Gewährung von Ausbildungsförderung - Wechsel eines Studienfachs

    Auszug aus OVG Saarland, 29.12.2010 - 3 D 110/10
    Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 12.2.1976 - V C 86.74 -, BVerwGE 50, 161 f., vom 6.9.1979 - 5 C 12/78 -, BVerwGE 58, 270 f., und vom 27.3.1980, - 5 C 52/78 - zitiert nach Juris,.

    nur Urteile vom 12.2.1976 - V C 86.74 -, BVerwGE 50, 161 f., vom 6.9.1979 - 5 C 12/78 -, BVerwGE 58, 270 f., und vom 27.3.1980, - 5 C 52/78 - zitiert nach Juris.

  • VG Saarlouis, 15.03.2010 - 11 K 663/09

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.12.2010 - 3 D 110/10
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. März 2010 - 11 K 663/09 - wird zurückgewiesen.

    Die zulässige Beschwerde gegen den Beschluss vom 15.3.2010 - 11 K 663/09 -, mit der der Kläger sein vom Verwaltungsgericht zurückgewiesenes Begehren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe weiterverfolgt, bleibt in der Sache ohne Erfolg.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 12 E 480/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31190
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 12 E 480/10 (https://dejure.org/2010,31190)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.09.2010 - 12 E 480/10 (https://dejure.org/2010,31190)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. September 2010 - 12 E 480/10 (https://dejure.org/2010,31190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Der Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs i.R.d. ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfsberechnung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; Typisierungen und Generalisierungen sind hinzunehmen, solange atypischen Umständen nach einer Härtefallregelung ...

  • rechtsportal.de

    BAföG § 21 Abs. 1; BAföG § 25 Abs. 6
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des vertikalen Verlustausgleichs i.R.d. ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfsberechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 12 E 480/10
    Zu § 21 Abs. 1 BAföG in der ab dem 13. Juli 1981 geltenden Fassung hat das Bundesverfassungsgericht, vgl. Beschluss vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 -, FamRZ 1987, 901, juris (nur Orientierungssätze), nämlich bereits entschieden, dass die damals neu eingeführte und für den Auszubildenden ungünstigere Anknüpfung an die positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG statt - wie zuvor - an den Gesamtbetrag der Einkünfte und der damit verbundene Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs aus Gründen der notwendigen Verwaltungsvereinfachung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, weil es jedenfalls vertretbar sei, in Zeiten knapper werdender staatlicher Finanzmittel ein volles Durchschlagen steuerlicher Subventionierungen nicht mehr zu gestatten.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche

    Das Vorliegen einer unbilligen Härte ist grundsätzlich nach dem Grad der Gefährdung der Ausbildung zu beurteilen; ist trotz einer außergewöhnlichen Belastung der Eltern zu erwarten, dass sie den angerechneten Einkommensbetrag dem Auszubildenden in zumutbarer Weise zur Verfügung stellen können und werden, so ist eine Härtesituation im Sinne dieser Vorschrift nicht gegeben (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2005 - 2 MB 165/04 -, juris Rn. 9; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.09.2010 - 12 E 480/10 -, juris Rn. 9; VG Stuttgart, Urteil vom 21.03.2011 - 11 K 4176/10 -, juris Rn. 30; VG Sigmaringen, Urteil vom 25.09.2001 - 9 K 1707/00 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 27.11.2013 - 1 A 237/13

    Ausbildungshilfe, Ausbildungsverhältnis, Ausbildungsvergütung, ;

    Zur Einkommensanrechnung (§§ 21 ff. BAföG) bei einem stipendienartig ausgestalteten privaten Studienförderungsvertrag mit Betriebsbindungsklausel (Abgrenzung zu OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17. Februar 2011 - 7 A 11082/10 -, FamRZ 2011, 1184).
  • VG München, 16.02.2012 - M 15 K 11.3634

    Ausbildungsförderung; Einkommen der Eltern; unbillige Härte aufgrund von

    Die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten kommt daher ganz ausnahmsweise auch dann in Betracht, wenn der betreffende Elternteil in der Verfügung über sein aktuelles Einkommen faktisch derart beschränkt ist, dass er es insoweit nicht für Lebensunterhalt oder Ausbildung einsetzen kann (vgl. OVG NRW FamRZ 2011, 1184; Rothe/Blanke, BAföG, RdNr. 50 zu § 25).
  • VG Gelsenkirchen, 24.06.2022 - 15 K 921/20

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; Bindungswirkung; Einkommenssteuerbescheide

    vgl. so auch OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2010 - 12 E 480/10 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 9. September 2008 - 2 A 447/06 -, juris.
  • VG Magdeburg, 14.12.2011 - 4 A 119/11

    Einkommensermittlung nach § 21 BAföG, Berücksichtigungsfähigkeit von Leistungen

    Allgemeine Verbindlichkeiten und besonders solche, die zur Schaffung eigenen Vermögens getätigt wurde, fallen grundsätzlich nicht darunter (so auch OVG Münster, Beschluss vom 21.09.2010, Az. 12 E 480/10; VG Göttingen, Urteil vom 09.09.2008, Az. 2 A 447/06; beide juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht